von Ulli Koch IT Consulting (UKIT)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen UKIT und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, UKIT stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher im Sinne des KSchG sind vom Angebot ausgeschlossen.
Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen zumindest der Textform (z. B. E-Mail), um Gültigkeit zu erlangen. UKIT kann auf veröffentlichte Preis- und Leistungstabellen sowie auf AGB Dritter (z. B. Hersteller) verweisen, welche dann ebenfalls Vertragsbestandteil werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von UKIT sind freibleibend und unverbindlich. Eine verbindliche Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar, welches UKIT innerhalb von 14 Tagen durch ausdrückliche Bestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung annehmen kann.
Änderungen in Preis, Leistungsumfang oder Rahmenbedingungen (z. B. aufgrund Lieferantenerhöhungen, Wechselkursschwankungen, rechtlicher Änderungen) behält sich UKIT ausdrücklich vor. Bei wesentlichen Änderungen informiert UKIT den Kunden, der binnen 5 Werktagen zustimmen kann. Erfolgt keine Zustimmung, ist UKIT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Bonitätsprüfung sowie ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
§ 3 Leistungsänderungen
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch UKIT gültig. Durch Kunden veranlasste Änderungen können Mehrkosten verursachen, die UKIT dem Kunden weiterverrechnet. Der Kunde verpflichtet sich zur Freistellung von UKIT gegenüber etwaigen Drittansprüchen, die sich aus diesen Änderungen ergeben.
§ 4 Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten berechtigen UKIT zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von UKIT nachgewiesen wird.
§ 5 Versand und Gefahrtragung
Der Versand erfolgt ab Lager UKIT oder ab Werk des Vorlieferanten auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch bei elektronischer Übermittlung von Daten.
Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel gemäß § 377 UGB binnen 4 Werktagen schriftlich zu rügen. Bei verspäteter Rüge gelten Lieferungen als genehmigt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in Euro exkl. USt, Verpackung und Versand, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) als vereinbart. UKIT behält sich vor, Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen und Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von UKIT. Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig, wobei die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an UKIT im Voraus abgetreten werden.
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erfolgt stets im Auftrag und für UKIT.
Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen) ist der Kunde verpflichtet, UKIT unverzüglich zu informieren.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Übergabe (§ 933 ABGB).
UKIT leistet Gewähr nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel binnen 4 Werktagen ab Lieferung (bzw. Kenntniserlangung bei verdeckten Mängeln) schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung besteht bei Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Verwendung oder Nichtbeachtung von Installations- oder Betriebsvorgaben.
§ 9 Haftung
UKIT haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet UKIT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – dabei ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Mangelfolgeschäden wird – außer bei Vorsatz – keine Haftung übernommen.
Für Software gilt: Nutzung nur gemäß Lizenzbedingungen des Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragsverhältnisse mit Laufzeit (z. B. Software- oder Serviceverträge) können unter Einhaltung der vereinbarten Frist oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit außerordentlich gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor bei Zahlungsverzug, Insolvenzantrag oder nachhaltiger Vertragsverletzung durch den Kunden.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet werden. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich vertraulicher Informationen aus der Geschäftsbeziehung.
§ 12 Exportkontrolle und Compliance
Der Kunde verpflichtet sich, bei Re-Export der gelieferten Waren alle einschlägigen Exportgesetze, insbesondere jene der EU, der USA sowie der Republik Österreich zu beachten.
Korruptionsprävention: Der Kunde verpflichtet sich, keine unrechtmäßigen Vorteile zu gewähren oder zu fordern, die zu einer unzulässigen Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen führen könnten.
§ 13 Gerichtsstand, Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von UKIT (derzeit Eisenstadt), sofern der Kunde Unternehmer ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Besondere Bestimmungen für GFI Softwareprodukte
- Nutzung gemäß Lizenzbedingungen von GFI Software
Für alle von UKIT gelieferten Softwareprodukte von GFI Software (z. B. Kerio Connect, Kerio Control, GFI LanGuard etc.) gelten
ausschließlich die jeweils gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers GFI Software (abrufbar unter https://www.gfi.com/legal). Diese Lizenzbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden vom Kunden durch Bestellung und/oder Nutzung ausdrücklich anerkannt. - Lizenzmodell und Laufzeiten
Die Lizenzen werden je nach Produkt als zeitlich befristete Subskriptionslizenzen oder als unbefristete (Perpetual) Lizenzen mit optionalem Wartungsvertrag geliefert. Laufzeitbeginn ist der im Lizenzzertifikat oder der Aktivierungsmitteilung angegebene Tag, spätestens jedoch das Datum der Installation oder Bereitstellung. - Lizenzüberwachung und Rechteeinhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen insbesondere hinsichtlich der Nutzer-, Gerätelimitierungen oder Standortbindung einzuhalten. GFI Software bzw. UKIT behalten sich das Recht vor, Lizenznutzung automatisiert zu überwachen oder beim Kunden stichprobenartige Lizenzprüfungen durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung und Offenlegung der relevanten Daten (z. B. Nutzeranzahl, Installationen, Netzwerkstruktur), sofern eine berechtigte Anfrage erfolgt. - Unzulässige Nutzung
Eine unautorisierte Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe der Lizenzdaten oder Aktivierungsschlüssel ist ausdrücklich untersagt und berechtigt UKIT zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zur Schadensgeltendmachung. Der Kunde haftet für alle Verstöße gegen die Lizenzbedingungen – auch wenn diese durch seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte erfolgen. - Lizenzübertragungen
Die Weitergabe oder Übertragung einer GFI-Softwarelizenz an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von UKIT und unter Einhaltung der GFI-Richtlinien zulässig. Im Falle eines Systemwechsels oder eines Umzugs der Software auf andere Hardware hat der Kunde dies UKIT anzuzeigen. Eine automatische Lizenzmigration ist nur innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen erlaubt. - Support und Updates
UKIT bietet Support für GFI-Produkte nur im Rahmen der vom Hersteller vorgesehenen Wartungsverträge an. Updates und Patches dürfen ausschließlich im Rahmen einer gültigen aktiven Lizenz- bzw. Wartungsperiode genutzt werden. Ist die Lizenz abgelaufen oder die Wartung beendet, besteht kein Anspruch auf weitere Updates oder technische Unterstützung. - Haftungsausschluss des Herstellers
UKIT weist darauf hin, dass für GFI-Produkte auch die Haftungsbeschränkungen des Herstellers gelten. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Software (insbesondere hinsichtlich Funktionalität, Fehlerfreiheit oder Kompatibilität) sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, sofern UKIT nicht ausdrücklich eine zusätzliche Gewährleistung übernommen hat.
